Was ist Faschismus?

Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Italien der 1920er Jahre (Mussolini). In der Politikwissenschaft gelten folgende Merkmale (nach u.a. Roger Griffin, Robert Paxton, Umberto Eco):

  • Ultranationalismus, verbunden mit einer „Wiedergeburts“-Ideologie („Wir müssen unser Volk retten“)

  • Antipluralismus: Ablehnung demokratischer Vielfalt und Institutionen

  • Autoritarismus, Führerkult

  • Feindbilder wie „Fremde“, „Eliten“, „linke Zersetzung“

  • Gewaltakzeptanz gegenüber Andersdenkenden (nicht zwingend direkte Gewaltanwendung, aber Billigung oder Aufruf zur Ausgrenzung)

  • Militanz in Sprache, Haltung oder Auftreten


Wie steht die AfD dazu?

Die AfD ist heterogen. Hier eine Einordnung:

Rechtsradikale Tendenzen (belegt):

  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft Teile der AfD, insbesondere den „Flügel“ um Björn Höcke, als erwiesen rechtsextrem ein.

  • Höcke selbst wurde vom Gericht als Faschist bezeichnet, was juristisch zulässig ist.

  • Es gibt zahlreiche Aussagen, die demokratische Grundwerte angreifen oder relativieren (z. B. zur Pressefreiheit, zum Umgang mit Minderheiten, zur NS-Vergangenheit).

Faschistische Elemente:

  • Sprache und Rhetorik ähneln in Teilen faschistischer Propaganda.

  • Es gibt eine deutliche völkisch-nationalistische Ideologie.

  • Die Partei inszeniert sich häufig als „Bewegung“, die das „System“ überwinden will – ein typisches faschistisches Motiv.

  • „Remigrationspläne“ (z. B. Treffen in Potsdam) deuten auf eliminatorisches Denken gegenüber gesellschaftlichen Gruppen hin.

Aber:

  • Die AfD nimmt an Wahlen teil und nutzt parlamentarische Mittel.

  • Es gibt keine einheitliche Parteistruktur im Sinne eines militanten Führerstaates.

  • Gewalt wird von der offiziellen Parteilinie nicht direkt befürwortet – auch wenn gewaltbereite Unterstützer in der Szene existieren.


3. Wissenschaftliche und öffentliche Einordnung:

  • Der Historiker Volker Weiß bezeichnet die AfD als „postfaschistisch“, weil sie viele faschistische Elemente enthält, aber (noch) keine Diktatur anstrebt.

  • Jan-Werner Müller spricht von einem autoritären Populismus.

  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz spricht von „gesichert rechtsextremen“ Bestrebungen, aber nicht pauschal von Faschismus.


Fazit:

Die Bezeichnung der AfD als „faschistische Partei“ ist juristisch und politisch umstritten. Für Teile der Partei – etwa den „Flügel“ oder einzelne Personen wie Björn Höcke – ist die Bezeichnung „faschistisch“ oder „rechtsextrem“ sachlich belegbar und rechtlich zulässig.

Für die gesamte Partei gilt:

Die AfD weist zahlreiche faschistische Tendenzen auf, erfüllt aber nicht durchgehend alle klassischen Merkmale des historischen Faschismus. Die Bezeichnung „rechtsextrem“, „völkisch-nationalistisch“ oder „autoritär-populistisch“ ist derzeit treffender – wenngleich der Begriff „faschistisch“ in der politischen Debatte zunehmend Verwendung findet.