Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Italien der 1920er Jahre (Mussolini). In der Politikwissenschaft gelten folgende Merkmale (nach u.a. Roger Griffin, Robert Paxton, Umberto Eco):
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Ultranationalismus, verbunden mit einer „Wiedergeburts“-Ideologie („Wir müssen unser Volk retten“)
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Antipluralismus: Ablehnung demokratischer Vielfalt und Institutionen
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Autoritarismus, Führerkult
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Feindbilder wie „Fremde“, „Eliten“, „linke Zersetzung“
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Gewaltakzeptanz gegenüber Andersdenkenden (nicht zwingend direkte Gewaltanwendung, aber Billigung oder Aufruf zur Ausgrenzung)
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Militanz in Sprache, Haltung oder Auftreten
Wie steht die AfD dazu?
Die AfD ist heterogen. Hier eine Einordnung:
✅ Rechtsradikale Tendenzen (belegt):
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft Teile der AfD, insbesondere den „Flügel“ um Björn Höcke, als erwiesen rechtsextrem ein.
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Höcke selbst wurde vom Gericht als Faschist bezeichnet, was juristisch zulässig ist.
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Es gibt zahlreiche Aussagen, die demokratische Grundwerte angreifen oder relativieren (z. B. zur Pressefreiheit, zum Umgang mit Minderheiten, zur NS-Vergangenheit).
Faschistische Elemente:
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Sprache und Rhetorik ähneln in Teilen faschistischer Propaganda.
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Es gibt eine deutliche völkisch-nationalistische Ideologie.
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Die Partei inszeniert sich häufig als „Bewegung“, die das „System“ überwinden will – ein typisches faschistisches Motiv.
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„Remigrationspläne“ (z. B. Treffen in Potsdam) deuten auf eliminatorisches Denken gegenüber gesellschaftlichen Gruppen hin.
Aber:
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Die AfD nimmt an Wahlen teil und nutzt parlamentarische Mittel.
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Es gibt keine einheitliche Parteistruktur im Sinne eines militanten Führerstaates.
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Gewalt wird von der offiziellen Parteilinie nicht direkt befürwortet – auch wenn gewaltbereite Unterstützer in der Szene existieren.
3. Wissenschaftliche und öffentliche Einordnung:
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Der Historiker Volker Weiß bezeichnet die AfD als „postfaschistisch“, weil sie viele faschistische Elemente enthält, aber (noch) keine Diktatur anstrebt.
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Jan-Werner Müller spricht von einem autoritären Populismus.
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz spricht von „gesichert rechtsextremen“ Bestrebungen, aber nicht pauschal von Faschismus.
Fazit:
Die Bezeichnung der AfD als „faschistische Partei“ ist juristisch und politisch umstritten. Für Teile der Partei – etwa den „Flügel“ oder einzelne Personen wie Björn Höcke – ist die Bezeichnung „faschistisch“ oder „rechtsextrem“ sachlich belegbar und rechtlich zulässig.
Für die gesamte Partei gilt:
Die AfD weist zahlreiche faschistische Tendenzen auf, erfüllt aber nicht durchgehend alle klassischen Merkmale des historischen Faschismus. Die Bezeichnung „rechtsextrem“, „völkisch-nationalistisch“ oder „autoritär-populistisch“ ist derzeit treffender – wenngleich der Begriff „faschistisch“ in der politischen Debatte zunehmend Verwendung findet.
