„Befürworten Sie ein AfD-Verbot?“

Maja Göpel

Prof. Dr. Politökonomin, Nachhaltigkeitspolitik & Transformationsforschung, Autorin, Rednerin, Beirätin, Co-Gründerin @S4F & @MissionWertvoll – Anfragen bitte über contact@maja-goepel.de

Warum ein #Parteiverbotsverfahren keine Haltungsfrage ist, das hat NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst am Montag in unserem Gespräch bei Missverstehen Sie Mich Richtig klargestellt. Die typische Befragung „Befürworten Sie ein AfD-Verbot?“ führt also immer wieder in die Irre anstatt zum Verständnis, worum es bei einem solchen Verfahren geht.


Denn es ist keine politische Entscheidung per Mehrheit, ob eine Partei verboten werden sollte; es ist eine verfassungsgerichtliche Einschätzung, ob diese Partei die grundlegenden Werte und Institutionen unserer Demokratie angreift.

Es geht bei einem Verbotsverfahren also darum, die Verfasstheit der Republik selbst zu schützen und das ist eine andere Kategorie als die Wähler:innen der AfD wieder inhaltlich für andere Parteien zu gewinnen. Das gilt insbesondere, wenn diese Wähler:innen zu 87% sagen, es seien vielleicht einzelne Personen rechtsextrem, die Partei aber sei eher die Mitte. Nicht selten war in Sachsen-Anhalt auch zu hören, dass die Partei ja nicht zugelassen wäre, wenn sie wirklich rechtsextrem wäre. Und damit beißt sich die Katze in den Schwanz – besonders wenn rechtskonservative Vordenker wie Andreas Rödder noch einen Umkehrschluss für das Verhalten der CDU Deutschlands draus machen: wenn keine Prüfung eines Verbots der AfD eingeleitet wird, dann hört auch auf, diese Partei weiter von einer Zusammenarbeit auszuschließen.

Ja, Demokratien sollen viele unterschiedliche Meinungen so miteinander in Verbindung bringen, dass Kompromisse gefunden und gesellschaftliche Entwicklungen in unterschiedliche Richtungen stattfinden können. Das ist das politische Ringen.
Nein, Demokratien sind nicht dazu verdammt, ihre grundlegenden Werte und institutionellen Checks-and-Balances durch verfassungsfeindliche Parteien von innen heraus abräumen zu lassen, nur weil diese demokratisch gewählt wurden. Das ist die rechtliche Wehrhaftigkeit.

Genau dafür steht Artikel 21 im Grundgesetz und es braucht eine offizielle Prüfung, um festzustellen, ob die Verstöße einer extremistischen Partei so groß sind, dass sie verboten werden sollte. Diese muss von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung eingeleitet werden und daher kommt das Argument der Politisierung. Vielleicht wäre es also parallel zur AfD Diskussion eine Überlegung wert, den Mechanismus für ein Prüfverfahren zu automatisieren, um diese Vermischung von politischer und rechtlicher Lesart auszuräumen: wird eine Partei bspw. von drei oder vier unterschiedlichen Verfassungsschutzbehörden im Land als „gesichert extremistisch“ eingestuft, wird er ausgelöst – egal, ob es links- oder rechtsextremistisch ist.

Denn spätestens, wenn Victor Orban, Elon Musk, der Kreml und Donald Trump besonders zum Sieg der AfD gratulieren, werden strategische Netzwerke sichtbar, die reines „Wegregieren,“ wie es prompt aus der #CSU heißt, naiv klingen lässt. Natürlich braucht es auch bessere Politik, unbedingt, aber #sowohlalsauch.

Wolfgang Thierse: Meine Beobachtung ist folgende.

Dirk-Oliver Heckmann: Herr Thierse, Sie haben für das Feuilleton der FAZ einen dicht geschriebenen Gastbeitrag geschrieben. Daraus spricht, Sie machen sich Sorgen um unsere Gesellschaft. Weshalb? Was ist Ihre Hauptsorge?
Wolfgang Thierse: Meine Beobachtung ist folgende. Wir leben in einer wahrlich pluralen Gesellschaft – ethnisch-kulturell, religiös-weltanschaulich, kulturell-sozial.

„Wolfgang Thierse: Meine Beobachtung ist folgende.“ weiterlesen

Prozess gegen Deutschland: Harald Martenstein – seine ganze Rede! Warnung vor AfD-Parteiverbot

Die Rede fand im Rahmen der Inszenierung „Prozess gegen Deutschland“ von Regisseur Milo Rau am Hamburger Thalia-Theater statt – ein simulierter Gerichtsprozess zu einem möglichen AfD-Verbot, mit rund 30 Experten und Juristen statt Schauspielern. Vorsitzende Richterin war die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD).

Im Saal selbst: eher kühl bis ablehnend. Martenstein bekam wenig Beifall und einige Buhrufe, eine Zuschauerin zeigte ihm sogar den Mittelfinger. Er erntete einzelne Buhrufe, zeitweise herrschte großes Schweigen im Saal, und die Vorsitzende Richterin musste ihn auffordern fortzufahren. Swg-mobil

In sozialen Netzwerken: komplett gegenteilig – das Video ging viral, bekam Millionen Klicks und viel Lob, kritische Stimmen gab es zunächst kaum. Prominente Reaktionen: JUNGE FREIHEIT

  • Die NZZ-Deutschlandredakteurin Beatrice Achterberg kommentierte knapp zustimmend
  • Der frühere SPD-Politiker und heutige Verfassungsschutz-Kritiker Mathias Brodkorb äußerte sich sehr lobend
  • Der Ex-Spiegel-Kulturchef Matthias Matussek bezeichnete es als „epische Rede eines Konservativen“
  • Der liberale FDP-Publizist Rainer Zitelmann äußerte sich zustimmend, aber zurückhaltender
  • Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch feierte sie euphorisch

Auffällig: Weder CDU-Politiker noch das rot-grün-rote Lager äußerten sich zunächst öffentlich dazu – ein Schweigen, das von rechten Medien als „entlarvend“ gedeutet wurde, von anderen aber schlicht als Nicht-Reaktion.

Kritische Stimmen kamen vor allem später: Der Spiegel bezeichnete die Rede als „unterkomplex“. Kritiker warfen ihm generell vor, mit seiner Argumentation die AfD zu verharmlosen bzw. eine problematische Gleichsetzung von „rechts“ und „rechtsextrem“ vorzunehmen.

Interessanter Nebenaspekt: Das Thalia-Theater selbst deaktivierte auf seinem YouTube-Kanal nachträglich die Kommentarfunktion und löschte alle Kommentare – ohne Begründung. Das wurde von rechten Kommentatoren als Beleg für mangelnde Diskursbereitschaft gedeutet, könnte aber auch schlicht Moderationsgründe (Hasskommentare o.ä.) gehabt haben – dazu habe ich keine offizielle Stellungnahme gefunden.

Einordnung: Auffällig ist, dass die Berichterstattung stark polarisiert ist – die Quellen, die ich gefunden habe, stammen überwiegend aus rechten/konservativen Medien (Junge Freiheit, Cicero, Kettner Edelmetalle), die die Rede sehr positiv rahmen. Für ein ausgewogeneres Bild wäre ein Blick in linksliberale Medien (taz, Spiegel-Volltext, ZDF) sinnvoll, falls du das vertiefen willst.

hat die taz dazu etwas?

Recherchierte gezielter nach Medienberichterstattung zum Ereignis.

Ich finde keinen eigenständigen taz-Artikel speziell zu Martensteins Rede. Was ich zur taz gefunden habe, ist nur ein kurzes Zitat auf der Website des Thalia-Theaters selbst: Die taz titelte zum Gesamtprojekt „Prozess gegen Deutschland“ mit „Staatstheatergericht hält AfD für verfassungswidrig“ – das bezieht sich aber auf das Jury-Urteil der gesamten Veranstaltung, nicht spezifisch auf Martensteins Auftritt.

Das passt auch zu dem, was mehrere andere Quellen berichten: „Linke Medien berichten nicht über die Rede des Publizisten“ – die taz scheint Martensteins Rede also nicht gesondert aufgegriffen zu haben, sondern sich (wenn überhaupt) eher auf das Gesamtergebnis des Jury-Prozesses konzentriert zu haben.

Zur Einordnung: Die siebenköpfige Jury des Prozesses kam am Ende zu einem differenzierten Urteil – sie hielt die AfD in wesentlichen Punkten für verfassungswidrig und forderte die Prüfung eines Verbotsverfahrens sowie den Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung, lehnte aber ein direktes Verbot durch das Bundesverfassungsgericht mehrheitlich ab (2 Ja, 2 Enthaltung, 3 Nein).

claude.

Im Faschismus gibt es keinen Platz für demokratische Sachverhalte.

Faschismus ist per Definition eine autoritäre, antidemokratische Ideologie, die zentrale Prinzipien der Demokratie wie:

  • Meinungsfreiheit

  • Pluralismus

  • Rechtsstaatlichkeit

  • Gewaltenteilung

  • Freie Wahlen

ablehnt und durch Führerkult, Nationalismus, Gewaltbereitschaft und Unterdrückung von Opposition ersetzt. Demokratische Entscheidungsprozesse werden im Faschismus nicht nur ignoriert, sondern aktiv bekämpft.

Wenn du möchtest, kann ich den Unterschied zwischen Demokratie und Faschismus ausführlicher darstellen – auch mit historischen Beispielen.