Maja Göpel
Prof. Dr. Politökonomin, Nachhaltigkeitspolitik & Transformationsforschung, Autorin, Rednerin, Beirätin, Co-Gründerin @S4F & @MissionWertvoll – Anfragen bitte über contact@maja-goepel.de
Warum ein #Parteiverbotsverfahren keine Haltungsfrage ist, das hat NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst am Montag in unserem Gespräch bei Missverstehen Sie Mich Richtig klargestellt. Die typische Befragung „Befürworten Sie ein AfD-Verbot?“ führt also immer wieder in die Irre anstatt zum Verständnis, worum es bei einem solchen Verfahren geht.
Denn es ist keine politische Entscheidung per Mehrheit, ob eine Partei verboten werden sollte; es ist eine verfassungsgerichtliche Einschätzung, ob diese Partei die grundlegenden Werte und Institutionen unserer Demokratie angreift.
Es geht bei einem Verbotsverfahren also darum, die Verfasstheit der Republik selbst zu schützen und das ist eine andere Kategorie als die Wähler:innen der AfD wieder inhaltlich für andere Parteien zu gewinnen. Das gilt insbesondere, wenn diese Wähler:innen zu 87% sagen, es seien vielleicht einzelne Personen rechtsextrem, die Partei aber sei eher die Mitte. Nicht selten war in Sachsen-Anhalt auch zu hören, dass die Partei ja nicht zugelassen wäre, wenn sie wirklich rechtsextrem wäre. Und damit beißt sich die Katze in den Schwanz – besonders wenn rechtskonservative Vordenker wie Andreas Rödder noch einen Umkehrschluss für das Verhalten der CDU Deutschlands draus machen: wenn keine Prüfung eines Verbots der AfD eingeleitet wird, dann hört auch auf, diese Partei weiter von einer Zusammenarbeit auszuschließen.
Ja, Demokratien sollen viele unterschiedliche Meinungen so miteinander in Verbindung bringen, dass Kompromisse gefunden und gesellschaftliche Entwicklungen in unterschiedliche Richtungen stattfinden können. Das ist das politische Ringen.
Nein, Demokratien sind nicht dazu verdammt, ihre grundlegenden Werte und institutionellen Checks-and-Balances durch verfassungsfeindliche Parteien von innen heraus abräumen zu lassen, nur weil diese demokratisch gewählt wurden. Das ist die rechtliche Wehrhaftigkeit.
Genau dafür steht Artikel 21 im Grundgesetz und es braucht eine offizielle Prüfung, um festzustellen, ob die Verstöße einer extremistischen Partei so groß sind, dass sie verboten werden sollte. Diese muss von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung eingeleitet werden und daher kommt das Argument der Politisierung. Vielleicht wäre es also parallel zur AfD Diskussion eine Überlegung wert, den Mechanismus für ein Prüfverfahren zu automatisieren, um diese Vermischung von politischer und rechtlicher Lesart auszuräumen: wird eine Partei bspw. von drei oder vier unterschiedlichen Verfassungsschutzbehörden im Land als „gesichert extremistisch“ eingestuft, wird er ausgelöst – egal, ob es links- oder rechtsextremistisch ist.
Denn spätestens, wenn Victor Orban, Elon Musk, der Kreml und Donald Trump besonders zum Sieg der AfD gratulieren, werden strategische Netzwerke sichtbar, die reines „Wegregieren,“ wie es prompt aus der #CSU heißt, naiv klingen lässt. Natürlich braucht es auch bessere Politik, unbedingt, aber #sowohlalsauch.

