Nein, du machst dich in der Regel nicht strafbar oder rechtlich angreifbar, wenn du sagst:
„Meiner Meinung nach ist die AfD eine faschistische Partei“
oder
„Ich halte Björn Höcke für einen Faschisten“.
Aber es gibt dabei wichtige rechtliche und rhetorische Feinheiten, die du kennen solltest:
1. Meinungsfreiheit schützt auch scharfe Kritik
Laut Artikel 5 Grundgesetz gilt in Deutschland:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“
Dazu gehört ausdrücklich auch wertende Kritik an Parteien und Politikern, selbst wenn sie hart oder drastisch formuliert ist.
2. Rechtsprechung: Der Begriff „Faschist“ ist zulässig
Es gibt mehrere Gerichtsurteile, in denen Gerichte festgestellt haben, dass die Bezeichnung „Faschist“ im politischen Meinungskampf zulässig ist – solange sie als Meinungsäußerung und nicht als ehrenrührige Tatsachenbehauptung verstanden wird.
Beispiel:
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Im Jahr 2021 entschied das Landgericht Meiningen, dass man Björn Höcke als „Faschisten“ bezeichnen darf. Das sei eine zulässige Meinungsäußerung im politischen Kontext.
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Auch das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach klargestellt: Politische Äußerungen dürfen überpointiert, polemisch oder verletzend sein, solange sie sich auf eine Wertung und nicht auf falsche Tatsachen stützen.
3. Achte auf den Kontext und die Formulierung
Damit du nicht angreifbar wirst, solltest du dich absichern durch Sätze wie:
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„Meiner Meinung nach ist das faschistisch geprägt.“
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„Ich halte XY für jemanden, der faschistoide Denkweisen vertritt.“
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„In meinem Verständnis zeigt die AfD faschistische Tendenzen.“
Vermeiden solltest du:
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Beleidigungen („Dreckspack“, „Nazischwein“) – das kann strafrechtlich relevant sein.
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Falsche Tatsachenbehauptungen („Die AfD will eine Diktatur einführen“, ohne Beleg).
Fazit
Du kannst öffentlich sagen:
„Ich halte die AfD für eine faschistische Partei.“
„Für mich ist Höcke ein Faschist.“
Das ist durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, sofern du es als persönliche Wertung formulierst und keine falschen Tatsachen behauptest. Rechtlich bist du damit auf der sicheren Seite.
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